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Allgemeine Geschäftsbedingungen

N-Metall Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

GELTUNG

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (N-Metall GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

ANGEBOT & AUFTRAG

Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Zum Vertragsschluss bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fa. N[1]Metall GmbH. Der Vertragspartner ist zur Überprüfung der Auftragsbestätigung verpflichtet. Wird dieser nicht binnen zehn Tagen nach Zustellung an den Vertragspartner widersprochen, gilt diese von ihm als richtig anerkannt. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie aller darauffolgenden Rechtsgeschäfte bedürfen der Schriftform und müssen von der Fa. N-Metall GmbH schriftlich bestätigt werden. Teiländerungen können nur nach vorher freigegebenem Angebot berücksichtigt werden. Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei für Bestellungen die Übermittlung per Email mit qualifizierter Signatur die Schriftform erfüllt. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG

Alle dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster, Produktbeschreibungen, diverse Verfahrensunterlagen, usw., dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind in der Weise zu verwahren, dass ein Zugriff Dritter ausgeschlossen wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Details und Belange, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

GEISTIGES EIGENTUM

Pläne, Skizzen, und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

PREISE

Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport- . Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung erfolgt dem von uns im Angebot vermerkten Zahlungsziel. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 5 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

BEIGESTELLTE WARE

Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 5 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

LIEFERUNG

Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit annähernd eingehalten, feste Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt erst nach völliger Klarstellung des Auftrages mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Materialmangel durch Verzögerung in der Zulieferung. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Kaufvertrages einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen bzw. berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Im Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer nach Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von ca. 10% der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

GEFAHRENÜBERGANG

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung gilt die Ware „ab Werk“ verkauft. Es gelten die Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware, der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Übergabe an einen Spediteur oder Frächter auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder die Fa. N-Metall GmbH die Versandkosten übernimmt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erfüllung. Das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe der Ware hat der Besteller zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Austausch oder Preisminderung steht allein der Fa. N-Metall GmbH zu. Der Vertragspartner verzichtet diesbezüglich auf sein Recht auf Wandlung des Vertrages. Ein Austausch oder die Nachbesserung der Sache erfolgt nach Möglichkeit bei der Fa. N-Metall GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die mangelhafte Ware an die Fa. N[1]Metall GmbH zu übermitteln. In allen anderen Fällen erfolgt die Verbesserung vor Ort. Wenn sich herausstellt, dass der Fehler nicht von der Fa. N-Metall GmbH zu vertreten ist, so ist der Vertragspartner zum Ersatz sämtlicher entstandener Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die übernommene Ware bzw. erbrachte Leistung sofort nach Einlangen sorgfältig auf ihre Mangelfreiheit, auch durch Funktionstests zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich -längstens binnen einer Woche – nach Eingang der Lieferung schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels bei der Fa. N-Metall GmbH zu reklamieren. Wird der Mangel nicht rechtzeitig reklamiert, so ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen einschließlich Mangelfolge-schäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Fa. N-Metall GmbH haftet nicht für handelsüblich bedingte kleine Abweichungen in den Maßen. Die Gewährleistungspflicht besteht nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt daher nicht für Mängel, die auf schlechter Montage, mangelnder Wartung u. Instandhaltung, Fehlbedienung, fehlerhafte oder normale Abnützung zurückzuführen sind. Der besondere Rückgriff nach § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Eine erfolgte Mangelbehebung bewirkt keine Verlängerung, Hemmung oder Unterbrechung der Gewährleistungsfrist. SCHADENERSATZ Im Falle leichter Fahrlässigkeit sind sämtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Ist die Fa. N-Metall GmbH zur Schadenersatzleistung verpflichtet, hat sie dem Vertragspartner keinen Schadenersatz zu leisten für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für reine Vermögensschäden, für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder einen anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden. Bei Schadenersatzansprüchen aufgrund der Mangelhaftigkeit der Sache selbst haftet die Fa. N-Metall GmbH d er Höhe nach beschränkt mit dem Wert der Auftragssumme; für alle anderen Schadenersatzansprüche haftet sie maximal in dem Umfang, in dem die Haftpflichtversicherung der Fa. N-Metall GmbH Ersatz leistet. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung wird jederzeit gegen schriftliche Anfrage mitgeteilt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Fa. N-Metall GmbH bei Auftreten eines Mangels an der gelieferten Sache schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mängelbehebung aufzufordern. Unterlässt er dies, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen, ebenso hat er den Kausalitätsbeweis zu erbringen. Die Anwendung des § 1298 ABGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung durch die Fa. N-Metall GmbH. Eine Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ist nicht zulässig.

PRODUKTHAFTUNG

Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen die Fa. N-Metall GmbH gerichtet werden, sind ausgeschlossen; es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch die Fa. N-Metall GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Der Vertragspartner kann nur mit gerichtlich rechtskräftig festgestellten oder von der Fa. N-Metall GmbH anerkannten Ansprüchen gegen Ansprüche der Fa. N-Metall GmbH aufrechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie- , Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Gründen zurückzuhalten.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

GERICHTSSTAND & ERFÜLLUNGSORT

Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma in Imst/Tirol (Austria). Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Innsbruck/Tirol (Austria). Maßgeblich für das Rechtsverhältnis ist österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Vertrags- und Verhandlungssprache ist ausschließlich Deutsch.

 SONSTIGES

Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers haftet der Auftraggeber dafür, dass ihm das Urheberverfügungsrecht zusteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Falls eine Fertigung nach Zeichnung oder Entwurf des Käufers durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile alleine die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungs-möglichkeiten der Produkte des Lieferers oder für den Lieferer Handelnden erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.